Änderung der Approbationsordnung

Infos sind veraltet!!! Wird demnächst überarbeitet

Hier findest du eine Übersicht über die Änderungen der Approbationsordnung, die am 11.05.2012 im Bundesrat beschlossen wurden. Dass ein Pflichtabschnitt Allgemeinmedizin verhindert wurde, haben wir der BVMD und diversen Fachschaften und Fachverbänden zu verdanken (siehe Artikel). Die komplette Verordnung findest du hier: Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Praktisches Jahr

  • 30 statt 20 Fehltage im PJ (aber höchstens 20 in einem Tertial) – für welche Leute das erstmals gilt wird noch geklärt
  • PJ nicht mehr nur an Uniklinik und Lehrkrankenhäusern der Heimatuni, sondern auch an „anderen geeigneten Krankenhäusern“ – die Kriterien müssen noch geklärt werden (ab April 2013)
  • PJ auch an Lehrkrankenhäusern anderer Unis „ sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen(ab April 2013)
  • PJ in Teilzeit (50 oder 75%) möglich
  • Logbuch/Ausbildungsplan ist vorgeschrieben, Lehrkrankenhäuser müssen sich daran halten (ab April 2013)
  • Evaluation ist den Fachbereichen vorgeschrieben und muss veröffentlicht werden (ab April 2013)

Examen

  • Aufteilung in einen schriftlichen Teil vor und einen mündlichen Teil nach dem PJ
  • erster Termin für Examen vor dem PJ: April 2014, betrifft also alle, die im WS 2013/14 im 6. klinischen Semester sind
  • kann laut Gesetz ab jetzt auch digital durchgeführt werden (ob das tatsächlich umgesetzt wird muss sich zeigen)

Fächer

  • es muss ein Leistungsnachweis im nun festgeschriebenen Fach „Palliativ- und Schmerzmedizin“ erbracht werden (ist bereits im Lehrplan enthalten)

Pflegepraktikum

  • ab jetzt wird auch eine Praktikum in einer Reahabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand anerkannt (neurologische oder geriatrische Reha) (Bitte beachtet die Änderungen in der Anerkennung der Praktika aus Österreich)

Famulatur

  • Wenn ihr euch zum 2. StEx ab Herbst 2015 anmeldet, gilt folgendes für die Famulaturen: Ihr müsst zwei Famulaturen im Krankenhaus, eine im ambulanten Bereich und eine im hausärztlichen Bereich ablegen. Davor gilt noch die alte Regelung. Siehe: Referentenentwurf ÄApprO-Übergangsregelung

Hier findet ihr die Stellungnahme der BVMD zu den Änderungen, ebenfalls mit Erklärung.

Wenn euch Fehler auffallen oder Dinge unklar bleiben, schreibt eine Mail an kontakt[at]fsmed[dot]net.

 


2 Gedanken zu „Änderung der Approbationsordnung

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