Famulaturen

Famulatur von „Famulus“, lat. für „Diener“/„Knecht“

Laut §7 ÄappO 2002 ist der Zweck einer Famulatur:

Studierende sollen mit der ärztlichen Patientenversorgung unter ärztlicher Anleitung vertraut gemacht werden

Die Famulaturen sind ein fester Bestandteil der Ausbildung im klinischen Studienabschnitt. Sie bieten die Chance ein Fachgebiet näher kennen zu lernen und vor allem einen Einblick in das tägliche Arbeitsfeld zu erhalten. Am besten man kümmert sich möglichst frühzeitig (spätestens Mitte des Semesters) um eine Famulatur für die Semesterferien, damit die interssanten Plätze nicht plötzlich alle schon vergeben sind. Die Bewerbung richtet man am besten per e-Mail oder Post direkt an die Leitung der Einrichtung, bzw. an das zuständige Sekretariat. Oft verraten die Internetpräsenzen der Kliniken bereits mehr darüber.
Im Zweifel, kann man auch zunächst ein mal direkt im Sekretariat anrufen und sich nach den Möglichkeiten erkundigen.

Wichtige Bedingungen

  • erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Physikum) bis zum Beginn der Praktischen Ausbildung (PJ) möglich
  • nur wärend der offiziellen Vorlesungsfreien Zeit (=Semesterferien)
  • Dauer:
    einen ganzen Monat, nicht nur 4 Wochen!
also z.B. 26.2.-25.3. oder 1.3.-31.3.
  • ganztägig
    5 Tage pro Woche
    bei Fehlzeiten in der Famulatur:
bei Krankheit verlängert sich die Famulatur um die Anzahl der gefehlten Tage, bis maximale drei Tage möglich; bei Fehlzeiten über einer Woche muss mit dem LPA Rücksprache gehalten werden

Gliederung der Famulaturen

  • 1 Monat Praxis oder Einrichtung für ambulante Krankenversorgung
    • jede Ambulanz
 (z.B. Ambulanz einer Poliklinik, Sanitätsdienst der Bundeswehr, Ambulanz einer Poliklinik)
    • jede Praxis,
 außer: Chefarztpraxen, halbtags geöffnete Praxen, Praxis für Akkupunktur und reine Homöopathie, Praxis für chinesische Heilkunde, Drogenambulanz
  • 2 Monate Krankenhaus
    • im stationären Bereich
    • weltweit möglich
    • Station mit mindestens 20 Betten
    • alle, außer Ambulanzen und Institute
  • 1 Monat Wahlweise Praxis, Ambulanz oder Krankenhaus
    • siehe oben, auch möglich z.B. Kreuzfahrtschiff, Flughafenklinik

Besonderheiten im HLPUG (ehem. LPA) Gießen:

  • Diagnostische Radiologie wird als Praxisfamulatur anerkannt
  • Pathologie wird als Wahlfamulatur anerkannt
  • Rechtsmedizin wird als Praxisfamulatur anerkannt
  • Achtung bei Uni-Wechsel! Anerkennung in anderen Bundesländern klären!

Bescheinigung der Famulatur

  • auf Formular des HLPUG (www.hlpug.de)
  • Unterschrift des Arztes, unter dessen Leitung die Famulatur stattgefunden hat
  • Stempel des Arztes / der Einrichtung
  • Ein Ausstellungsdatum vor dem eigentlichen Ende der Famulatur wird nicht akzeptiert!

Ansprechpartner im HLPUG, Nebenstelle Gießen (in der Anatomie):

Frau Pecha
 Tel.: 0641/99 47094
 e.pecha@lpa.hessen.de

!!! Im Zweifel vor Beginn der Famulatur im LPA nachfagen !!!

Diese Informationen sind mit viel Mühe zusammengetragen worden. Dennoch können wir keine Garantien übernehmen. Verbindliche Aussagen kann nur das LPA treffen.