Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine offizielle Frist, also auch kein veröffentlichtes Datum, bis wann die Gebühren spätestens gezahlt werden müssen. Das heißt dann doch, dass die Bescheide sehr wichtig sind. Werden diese denn von der Uni zumindesten per Einwurf-Einschreiben verschickt, was doch recht teuer wäre? Ohne sowas hat doch die Uni gar keinen Nachweis, ob ich den Brief erhalten habe. Vorausgesetzt ich erhalte aus irgendwelchen Gründen keinen Bescheid und auch keine Mahnung (Briefe gehen z.B. bei der Post verloren, Druckfehler in den Adressangaben, in die Gebührensoftware noch nicht übertragener Umzug), werde ich dann exmatrikuliert, ohne es zu wissen und zu verschulden? Auf der Webseite der Uni steht nur, dass irgendwann nach Ende August 2007 individuelle Bescheide verschickt werden. Im Einzelfall kamen Briefe bei der Post schon mal 20 Jahre später an? Kann ich dann in 20 Jahren Schadensersatz für meine Exmatrikulation fordern, wenn ich dann innerhalb von zwei Wochen, also fristgerecht, die 500 Euro zahle? Es scheint mir rechtlich sehr wage, keine offizielle Frist zu nennen.
Du hast Lust zu einem Thema (das idealerweise in einem gewissen Zusammenhang mit dem Medizinstudium in Gießen stehen sollte) zu schreiben?
Es gibt zwar im Moment keine Fachschaftszeitung (der gute alte Placebo...), aber auch online findest du zahlreiche Leser!
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine offizielle Frist, also auch kein veröffentlichtes Datum, bis wann die Gebühren spätestens gezahlt werden müssen. Das heißt dann doch, dass die Bescheide sehr wichtig sind. Werden diese denn von der Uni zumindesten per Einwurf-Einschreiben verschickt, was doch recht teuer wäre? Ohne sowas hat doch die Uni gar keinen Nachweis, ob ich den Brief erhalten habe. Vorausgesetzt ich erhalte aus irgendwelchen Gründen keinen Bescheid und auch keine Mahnung (Briefe gehen z.B. bei der Post verloren, Druckfehler in den Adressangaben, in die Gebührensoftware noch nicht übertragener Umzug), werde ich dann exmatrikuliert, ohne es zu wissen und zu verschulden? Auf der Webseite der Uni steht nur, dass irgendwann nach Ende August 2007 individuelle Bescheide verschickt werden. Im Einzelfall kamen Briefe bei der Post schon mal 20 Jahre später an? Kann ich dann in 20 Jahren Schadensersatz für meine Exmatrikulation fordern, wenn ich dann innerhalb von zwei Wochen, also fristgerecht, die 500 Euro zahle? Es scheint mir rechtlich sehr wage, keine offizielle Frist zu nennen.