Archiv der Kategorie: Fachschaft

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Ihr habt Fehltermine!

Um eventuellen Gerüchten vorzubeugen:

Die Studienordnung erlaubt es jedem Studenten einen Zeitanteil von 20 Prozent einer Veranstaltung unbegründet und unentschuldigt zu fehlen. Eine Ausnahme stellen Blockseminare dar (z.B. das BFE – Wochenende), in diesen gibt es keine Fehltermine.

Falls es bei der Durchsetzung dieses Rechtes Probleme geben sollte oder sich einzelne Dozenten/Institute querstellen, wendet euch bitte an die Fachschaft (->Öffnungszeiten) oder an unseren Studiendekan Prof. Geyer!

Bitte nutzt dieses Recht verantwortungsvoll! Die meisten Dozenten sind etwas geknickt, wenn nur 2-3 Leute in ihren Veranstaltungen sitzen…

Hier klicken um die entsprechende Stelle in der Studienordnung zu lesen:
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Wählen nur noch noch heute!

Heute müssen noch 1200 zur Wahl gehen! Wahlbeteiligung im Moment bei 20%!
Warum wählen?
Um etwas mitzuentscheiden! Ständig werden an der Uni Entscheidungen getroffen, die schnell jeden betreffen. Die Studienordnung soll wieder geändert werden? Die Klausurbedingungen sind viel zu extrem? Wofür werden die Studiengebühren ausgegeben?
DU kannst entscheiden wer in DEINEM Auftrag in Gremien und Kommissionen DEINE Meinung vertreten soll. Nutze diese Chance und geh wählen!
Wenn die Wahlbeteiligung unter 25% liegt, werden 75% der Mittel der Studentenschaft gestrichen – dann gibt es leider bald keine Altklausuren, Prüfungsprotokolle oder Beratung mehr.

Die Wahlen zum Studentenparlament, Senat, Fachbereichsrat und Fachschaftsrat finden statt am:

16.01 und 17.01 von 9:45 bis 14:30 in der Anatomie
18.01. von 9:45 bis 14:30 in der Anatomie (nur StuPa und FSR)

21.01 und 22.01 von 10:00 bis 14:30 im Otto-Eger-Heim

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Schoko – Weihnachtsmann

Eine notfallmedizinische Studie
Die eigentliche Herkunft der Weihnachtsmaenner ist unklar, sie liegt quasi im Dunkeln. Schon das periodisch massive Auftreten bereits im Herbst, sowie das schlagartige Verschwinden nach der Wintersonnenwende bedarf noch intensiver Untersuchungen. Die vorliegende Studie befasst sich mit notfallmaessigen Gesichtspunkten, wobei im Wesentlichen die traumatologischen Aspekte im Vordergrund stehen sollen.

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4. Sitzung

Zur 4. Fachschaftssitzung am 6.11. freuen wir uns, den Studiendekan Prof. Geyer und Dr. Wagner von der AGMA als Gäste bei uns begrüßen zu dürfen.

Wir erwarten eine kontroverse und spannende Diskussion zum Thema Studiengebühren (Befreiungsmöglichkeiten, Verteilung) und zur Verbesserung der Lehre (Evaluationsmöglichkeiten).

Wer Interesse hat, ist herzlich dazu eingeladen am Dienstag um 20:00 mitzumachen.

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Widerspruch gegen die Studiengebühren einlegen!

1.
Für alle Leute die einen eigenen Widerspruch (nicht den Musterwiderspruch) eingelegt haben gilt:
UNBEDINGT SOFORT bei der Uni „aufschiebende
Wirkung“ beantragen! Musterformular unter

ergnzung_widerspruch-1.doc

Sofort heißt: Formular ausfüllen, am besten zwei mal. Einmal direkt in
den Uni-Briefkasten werfen, ein mal persönlich Montag früh im Studentensekretariat im Uni-Hauptgebäude vorbei
bringen und unbedingt den EINGANG SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN lassen. Wenn ihr das gemacht habt, sollte euch die Uni wegen des Urteils vorerst nicht zur Zahlung verdonnern können!
Es bestehen so auch deutlich bessere Chancen das Geld zurückzubekommen.

2.
Für alle, die noch keinen Widerspruch eingelegt haben gilt:
JETZT Widerspruch einlegen!

Formulare gibt’s unter
widerspruch_mit_begrndung_berarbeitet.doc
(mit Begründung)
oder
widerspruch_einseitig_berarbeitet.doc
(ohne Begründung, geht schneller zu lesen)

Nehmt eventuell noch Bezug auf das Urteil, z.B. indem ihr im vorletzten Absatz in Klammern hinzufügt „Vergleiche auch Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30.10.07, Az. 3 G 3758/07“

Nach Eingang des Beitragsbescheides bei Euch habt ihr einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Wenn ihr Widerspruch einlegt, wird es sehr schwierig für die Uni, euch die „aufschiebende Wirkung“ jetzt noch zu versagen, ergo: Ihr könnt euch auf das Urteil berufen und müsst wie’s aussieht zunächst nicht zahlen.
Für alle, die bereits aus der Frist rausfallen gilt: Trotzdem probieren. Fragt eventuell bei der Fachschaft nach oder kommt in die Rechtsberatung (Datum unten).

Weitere Informationen für alle gibt es in der Rechtsberatung mit Rechtsanwalt Peter Welsch, 6.11.2007, 13:00-14:30 bzw. 8.11.2007, 12:00-14:00 im AStA (Bei der Neuen Mensa am Phil I).

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Erfolg gegen die Studiengebühren

Ein Mitstudent aus dem fünften Semester hat im Rahmen einer Musterklage erfolgreich vor dem Gießener Gericht geklagt.

Die Uni Giessen hatte seinen Antrag auf Aufschiebung der Gebührenforderung abgelehnt. Daraufhin forderte er in einer Klage die Uni auf, erst dann Studiengebühren von ihm zu fordern, wenn die ausstehende Verfassungsklage vor dem Hessischen Landesgericht erfolglos ist.
Die Richter entschieden, dass er vorerst keine Studiengebühren zahlen muss. Darüber hinaus äußerten sie ernsthaft Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des HStuBeiG.

Hier die aktuellsten Informationen:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,514892,00.html

PDFs mit dem Urteil im Detail:
von uebergebuehr.de