1.
Für alle Leute die einen eigenen Widerspruch (nicht den Musterwiderspruch) eingelegt haben gilt:
UNBEDINGT SOFORT bei der Uni „aufschiebende
Wirkung“ beantragen! Musterformular unter
ergnzung_widerspruch-1.doc
Sofort heißt: Formular ausfüllen, am besten zwei mal. Einmal direkt in
den Uni-Briefkasten werfen, ein mal persönlich Montag früh im Studentensekretariat im Uni-Hauptgebäude vorbei
bringen und unbedingt den EINGANG SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN lassen. Wenn ihr das gemacht habt, sollte euch die Uni wegen des Urteils vorerst nicht zur Zahlung verdonnern können!
Es bestehen so auch deutlich bessere Chancen das Geld zurückzubekommen.
2.
Für alle, die noch keinen Widerspruch eingelegt haben gilt:
JETZT Widerspruch einlegen!
Formulare gibt’s unter
widerspruch_mit_begrndung_berarbeitet.doc
(mit Begründung)
oder
widerspruch_einseitig_berarbeitet.doc
(ohne Begründung, geht schneller zu lesen)
Nehmt eventuell noch Bezug auf das Urteil, z.B. indem ihr im vorletzten Absatz in Klammern hinzufügt „Vergleiche auch Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30.10.07, Az. 3 G 3758/07“
Nach Eingang des Beitragsbescheides bei Euch habt ihr einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Wenn ihr Widerspruch einlegt, wird es sehr schwierig für die Uni, euch die „aufschiebende Wirkung“ jetzt noch zu versagen, ergo: Ihr könnt euch auf das Urteil berufen und müsst wie’s aussieht zunächst nicht zahlen.
Für alle, die bereits aus der Frist rausfallen gilt: Trotzdem probieren. Fragt eventuell bei der Fachschaft nach oder kommt in die Rechtsberatung (Datum unten).
Weitere Informationen für alle gibt es in der Rechtsberatung mit Rechtsanwalt Peter Welsch, 6.11.2007, 13:00-14:30 bzw. 8.11.2007, 12:00-14:00 im AStA (Bei der Neuen Mensa am Phil I).