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DRINGEND: PJ-Umfrage

Liebe PJler,

bitte nehmt möglichst zahlreich an unserer aktuellen Umfrage zum PJ teil:

www.fsmed.net/pj

Das ganze dauert nur etwa 6 Minuten. Unter allen Teilnehmern verlosen wir Büchergutscheine im Wert von 3x 20 Euro.
Bitte erzählt auch euren PJ-Kolleginnen und Kollegen davon. Auch fertige PJler können und sollen an der Umfrage teilnehmen.

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Widerspruch gegen die Studiengebühren einlegen!

1.
Für alle Leute die einen eigenen Widerspruch (nicht den Musterwiderspruch) eingelegt haben gilt:
UNBEDINGT SOFORT bei der Uni „aufschiebende
Wirkung“ beantragen! Musterformular unter

ergnzung_widerspruch-1.doc

Sofort heißt: Formular ausfüllen, am besten zwei mal. Einmal direkt in
den Uni-Briefkasten werfen, ein mal persönlich Montag früh im Studentensekretariat im Uni-Hauptgebäude vorbei
bringen und unbedingt den EINGANG SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN lassen. Wenn ihr das gemacht habt, sollte euch die Uni wegen des Urteils vorerst nicht zur Zahlung verdonnern können!
Es bestehen so auch deutlich bessere Chancen das Geld zurückzubekommen.

2.
Für alle, die noch keinen Widerspruch eingelegt haben gilt:
JETZT Widerspruch einlegen!

Formulare gibt’s unter
widerspruch_mit_begrndung_berarbeitet.doc
(mit Begründung)
oder
widerspruch_einseitig_berarbeitet.doc
(ohne Begründung, geht schneller zu lesen)

Nehmt eventuell noch Bezug auf das Urteil, z.B. indem ihr im vorletzten Absatz in Klammern hinzufügt „Vergleiche auch Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30.10.07, Az. 3 G 3758/07“

Nach Eingang des Beitragsbescheides bei Euch habt ihr einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Wenn ihr Widerspruch einlegt, wird es sehr schwierig für die Uni, euch die „aufschiebende Wirkung“ jetzt noch zu versagen, ergo: Ihr könnt euch auf das Urteil berufen und müsst wie’s aussieht zunächst nicht zahlen.
Für alle, die bereits aus der Frist rausfallen gilt: Trotzdem probieren. Fragt eventuell bei der Fachschaft nach oder kommt in die Rechtsberatung (Datum unten).

Weitere Informationen für alle gibt es in der Rechtsberatung mit Rechtsanwalt Peter Welsch, 6.11.2007, 13:00-14:30 bzw. 8.11.2007, 12:00-14:00 im AStA (Bei der Neuen Mensa am Phil I).

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Erfolg gegen die Studiengebühren

Ein Mitstudent aus dem fünften Semester hat im Rahmen einer Musterklage erfolgreich vor dem Gießener Gericht geklagt.

Die Uni Giessen hatte seinen Antrag auf Aufschiebung der Gebührenforderung abgelehnt. Daraufhin forderte er in einer Klage die Uni auf, erst dann Studiengebühren von ihm zu fordern, wenn die ausstehende Verfassungsklage vor dem Hessischen Landesgericht erfolglos ist.
Die Richter entschieden, dass er vorerst keine Studiengebühren zahlen muss. Darüber hinaus äußerten sie ernsthaft Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des HStuBeiG.

Hier die aktuellsten Informationen:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,514892,00.html

PDFs mit dem Urteil im Detail:
von uebergebuehr.de

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Sprechstundenzeiten

Montag 13.00 Uhr – 14.00 Uhr Wolfgang & Marius
Dienstag 09.00 Uhr – 10.00 Uhr Fabian & Nils K.
Dienstag 20 Uhr Fachschaftssitzung
(Keine Sprechstunde und keine Kopiermöglichkeit!)
Mittwoch 10.00 Uhr – 11.00 Uhr Manka & Nils G.
Donnerstag 11.00 Uhr – 12.00 Uhr Jasmin & Katha
Donnerstag   18.00 Uhr – 19.00 Uhr   Yücel & Mohammed
Freitag

Stand: 16.10.2007