Heute gab es eine Email vom AStA zum Thema Studiengebühren.
Für alle die ihre Uni-Emailadresse nicht regelmäßig abrufen:
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
es gibt auch bezüglich der Rückmeldung zum Sommersemester wieder viele Fragen. Wir versuchen sie euch zu beantworten. Solltet ihr weitere Fragen haben, die hier noch nicht berücksichtigt sind, so schreibt bitte eine E-Mail an hopo.komm@asta-giessen.de
Die Einführung von Studiengebühren ist nicht nur unsozial und politisch falsch sondern in Hessen auch noch verfassungswidrig. Aufgrund dieser Tatsache sind momentan drei Verfassungsklagen bei dem Hessischen Staatsgerichtshof anhängig. Darüber hinaus hat der AStA Uni Gießen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen initiiert, welches die aufschiebende Wirkung von eingelegten Widersprüchen zunächst zusichert. Obwohl die Uni dagegen Beschwerde eingelegt hat (nun muss der Verwaltungsgerichtshof in Kassel erneut entscheiden), gilt für alle, die in ihrem Widerspruch die aufschiebende Wirkung gefordert hatten (z.B. im AStA-Musterwiderspruch), dass sie nicht zahlen müssen!
1. Kann ich dieses Semester Widerspruch einlegen gegen meinen
Gebührenbescheid?
Die Uni hat Gebührenbescheide verschickt, die für euer ganzes Studium gelten. Das bedeutet, dass ihr keine weiteren bekommen werdet, solltet ihr nicht innerhalb von 30 Tagen gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt haben, so gilt er und ihr seid (juristisch) daran gebunden. Es ist noch nicht klar, wann der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde der Uni entscheidet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.2. Ich habe gegen meinen Gebührenbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt (mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung), im Wintersemester aber dennoch bezahlt. Muss ich im Sommersemester bezahlen?
Die Uni hat zugesichert, dass alle Personen, auf die das zutrifft, einen Brief erhalten haben, dass sie im Sommersemester vorerst nicht zu bezahlen brauchen. Solltet ihr diesen Brief nicht bekommen haben, fordert ihn beim Studierendesekretariat ein.
3. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt (mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung) und musste im Wintersemester nicht zahlen. Gilt das auch fürs Sommersemester?
Ja. Ihr könnt euch freuen, ihr müsst vorerst auch nicht fürs Sommersemester bezahlen.4. Das Sommersemester ist mein zweites Semester an der JLU. Ich habe zwar eine Bestätigung für meine Zulassung an der JLU erhalten aber nie einen Gebührenbescheid. Was soll ich tun?
Ganz wichtig: ohne Gebührenbescheid auf keinen Fall bezahlen! Wenn die Uni versäumt hat, euch einen Bescheid zu schicken, ist das ihr Fehler. Wenn ihr euch rückmelden wollt, und es aufgrund der fehlenden Überweisung der Studiengebühren nicht funktionieren sollte, fordert beim Studierendensekretariat einen Gebührenbescheid ein! Gegen den könnt ihr dann unverzüglich Widerspruch einlegen (Formular auf der AStA-Homepage oder im AStA).
Ihr seid herzlich eingeladen euch bei Fragen im AStA vorbei zu schauen oder eine email zu schreiben. Weiter Informationen erhaltet ihr auch auf unserer Homepage:
http://www.asta-giessen.de/Euer AStA