Ein Mitstudent aus dem fünften Semester hat im Rahmen einer Musterklage erfolgreich vor dem Gießener Gericht geklagt.
Die Uni Giessen hatte seinen Antrag auf Aufschiebung der Gebührenforderung abgelehnt. Daraufhin forderte er in einer Klage die Uni auf, erst dann Studiengebühren von ihm zu fordern, wenn die ausstehende Verfassungsklage vor dem Hessischen Landesgericht erfolglos ist.
Die Richter entschieden, dass er vorerst keine Studiengebühren zahlen muss. Darüber hinaus äußerten sie ernsthaft Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des HStuBeiG.
Hier die aktuellsten Informationen:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,514892,00.html
PDFs mit dem Urteil im Detail:
von uebergebuehr.de