Wie geht der Boykott?

[Update]
Der Boykott ist in Gießen an den unterschiedlichen Fristen für den Geldeingang gescheitert.

Die Idee ist simpel: Einfach nicht bezahlen und die Gebühren werden wieder abgeschafft. Wie das geht nicht? Das kann ja gar nicht klappen?
Eben doch: 1969/70 bezahlten die Hamburger Studenten die bis dahin bundesweit üblichen Studiengebühren nicht. Sie hatten Erfolg und kurze Zeit später wurde bundesweit die Gebührenpflicht abgeschafft.

Die Fachschaft Humanmedizin stellt sich ausdrücklich hinter den Boykottaufruf des AStA und ruft alle Studenten auf die Studiengebühren nicht an die Uni zu zahlen, sondern auf das Treuhandkonto.
Mit diesem Treuhandkonto, das von dem Gießener Anwalt Peter Welsch verwaltet wird (der also dafür sorgt dass sich keiner mit dem Geld aus dem Staub macht) soll sichergestellt werden, dass nur bei ausreichenden Teilnehmern der Boykott auch durchgeführt wird.

Wie wird der Boykott genau durchgeführt?

1

Die Bezahlung der üblichen Semestergebühren ist entkoppelt von den Studiengebühren. Das heißt: Die ca. 200 € müssen jetzt schon bezahlt werden, die Studiengebühren aber noch nicht!
Im Moment ist die EDV der Uni wahrscheinlich noch nicht in der Lage diese Zahlung zuzuordnen.

2

Mitte August wird der AStA an jeden Studenten einen ausführlichen Brief verschicken. Darin befindet sich die genaue Anleitung wie das Geld auf das Treuhandkonto überwiesen. Auch erhalten alle die genauen AGB des Kontos und ein Schreiben an unsere Eltern.

3

Die Bescheide der Uni mit der Zahlungsaufforderung werden ca. Ende August an euch verschickt. Erst dann beginnt die Frist zur Zahlung.

4

Jetzt wir eine Entscheidung fällig. Entweder die Zahlung an die Uni (und das Geld ist für immer weg ;-) ) oder die Überweisung auf das Boykott-Konto. Dies ist, solange die letzte Mahnfrist der Uni nicht verstrichen, völlig legal und eine Exmatrikulation ist absolut ausgeschlossen.

5

Wenn mehr als 22% der Gießener Studenten das Geld nicht an die Uni überwiesen haben, beginnt die spannende Phase des Boykotts.
Es wird eine Vollversammlung einberufen werden, in der über die Fortsetzung des Boykotts entscheiden wird.

6

Wenn die erste Frist der Uni verstrichen ist, werden Mahnungen verschickt. Wenn die zweite Frist verstrichen ist, werden Briefe mit einer Androhung der Exmatrikulation verschickt. Erst nach Verstreichen dieser dritten Frist ist eine Exmatrikulation rechtlich zulässig.

7

Da es sich die Uni und das Land Hessen es sich politisch nicht leisten können 5000 Studenten auf die Straße zu setzen, werden Verhandlungen zwischen dem AStA und der Uni stattfinden.

GANZ WICHTIG

Zu jedem Zeitpunkt kann jeder der sein Geld auf das Boykott-Konto überwiesen hat, die Weiterleitung an die Uni veranlassen. Die GLS-Bank, bei der das Konto geführt wird, verfügt bereits über Erfahrungen mit anderen Boykottversuchen, so dass dies kein Problem darstellen wird. Euer Geld und euer Studienplatz ist auf jeden Fall sicher.

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