Der Bundesrat hat heute getagt und alle Anträge wurden positiv entschieden!
Hausarztfamulatur:
Alle sich derzeit im klinischen Studienabschnitt befindeten Studenten sind von der Hausarztfamulatur ausgenommen, wenn sie in Regelstudienzeit weiter/ zu Ende studieren.
„Durch eine Übergangsregelung werden zur Vermeidung unbilliger Härten die Studierenden, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden oder diesen im Wintersemester 2012/13 begonnen haben, von der Neuregelung der Famulatur ausgenommen. Zusätzlich wird Studierenden im klinischen Studienabschnitt Vertrauensschutz gewährt, die zur Unterbrechung ihres Studiums durch Krankheit, Schwangerschaft, die Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger gezwungen sind.“
PJ Vergütung:
Es wird nun darauf geachtet, dass PJ in der Schweiz anhand der Lebenshaltungskosten berechnet wird. Zusätzlich steigt die generelle Hächstgrenze für PJler in Deutschland um 224 Euro, d.h. auf etwas über 590 Euro.
„Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass bei der Berechnung der Höchstgrenze auch die Kosten der Unterkunft und gegebenenfalls erhöhte Aufwendungen bei einem Aufenthalt im Ausland einzubeziehen sind. Um eine Einzelfallprüfung und Unterscheidung jeweils danach zu vermeiden, ob Studierende bei den Eltern oder außerhalb des Elternhauses wohnen, soll einheitlich der Auswärtigenzuschlag nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BAföG zugrunde gelegt, die Höchstgrenze also um 224 Euro monatlich angehoben werden. Zur Abgeltung des besonderen Bedarfs bei einer Ausbildung im Ausland soll die Höchstgrenze zudem gegebenenfalls in Höhe der BAföG-
Empfängern zustehenden Leistungen steigen, die zur Deckung von Studiengebühren im Ausland und von Reisekosten zum Ort der ausländischen Ausbildung gewährt werden, außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz auch um einen monatlichen Auslandszuschlag als Kaufkraftausgleich.“
Nach Auskunft der Pressestelle vom Bundesrat gab es keine Länderanträge.