Ihr habt Fehltermine!

Um eventuellen Gerüchten vorzubeugen:

Die Studienordnung erlaubt es jedem Studenten einen Zeitanteil von 20 Prozent einer Veranstaltung unbegründet und unentschuldigt zu fehlen. Eine Ausnahme stellen Blockseminare dar (z.B. das BFE – Wochenende), in diesen gibt es keine Fehltermine.

Falls es bei der Durchsetzung dieses Rechtes Probleme geben sollte oder sich einzelne Dozenten/Institute querstellen, wendet euch bitte an die Fachschaft (->Öffnungszeiten) oder an unseren Studiendekan Prof. Geyer!

Bitte nutzt dieses Recht verantwortungsvoll! Die meisten Dozenten sind etwas geknickt, wenn nur 2-3 Leute in ihren Veranstaltungen sitzen…

Hier klicken um die entsprechende Stelle in der Studienordnung zu lesen:

Studienordnung in Gießen

(2) Regelmäßige Teilnahme an einer anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltung darf einen Zeitanteil von 80 Prozent nicht unterschreiten. Für alle Blockveranstaltungen, insbesondere Praktika, sind keine Fehlzeiten erlaubt. Bei Fehlzeiten, deren Gründe die oder der Studierende nicht zu vertreten hat (s. Abs. 9), entscheidet die verantwortliche Lehrkraft über eine angemessene Kompensationsleistung. Nach Möglichkeit soll Gelegenheit gegeben werden, unverschuldet versäumte Teile einer Lehrveranstaltung in demselben Semester nachzuholen. Kann hierüber keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan.

(§ 7 der Studienordnung der Humanmedizin Gießen, 17.10.2006)

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